Hausregeln.
**1. Allgemeine Bestimmungen**
1.1. Die Hausordnung gilt für alle Mieter und Gäste der Monteurszimmer und ist Bestandteil des Mietvertrages.
1.2. Jeder Mieter hat sich an diese Hausordnung zu halten. Verstöße können eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall eine Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.
**2. Benutzung der Zimmer**
2.1. Die Zimmer sind ausschließlich zum Wohnen und Schlafen zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
2.2. Alle persönlichen Gegenstände sind nach Benutzung wieder aufzuräumen. Der Mieter verpflichtet sich, das Zimmer und die darin befindlichen Möbel pfleglich zu behandeln.
**3. Sauberkeit und Hygiene**
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Zimmer sowie die gemeinsam genutzten Bereiche (z.B. Küche, Badezimmer) sauber zu halten und für Ordnung zu sorgen.
3.2. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Müll regelmäßig entsorgt wird. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen (Papier, Plastik, Biomüll, Restmüll).
Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in die hauseigenen Abfallbehälter und sind nach den regionalen Vorschriften gesondert zu entsorgen. Der Müll ist entsprechend behördlichen Vorschriften konsequent und ordnungsgemäß zu trennen.
Mitgebrachte Lebensmittel und Lebensmittelreste sind vor der Abreise zu entsorgen.
3.3. Das Rauchen ist in den Zimmern sowie in den gemeinsam genutzten Innenräumen strikt untersagt. Rauchen ist ausschließlich auf dem Balkon oder im Außenbereich gestattet. Die Balkon- bzw. Fenstertür muss dabei geschlossen bleiben.
3.4. Haustiere sind nicht gestattet.
3.5 Der Mieter ist verpflichtet, das Zimmer regelmäßig zu lüften, um eine ausreichende Frischluftzufuhr und eine Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmelbildung zu gewährleisten. Insbesondere nach dem Duschen oder Kochen sowie bei hoher Luftfeuchtigkeit ist auf eine regelmäßige und gründliche Belüftung zu achten.
Fenster dürfen während des Lüftens geöffnet bleiben, jedoch ist darauf zu achten, dass keine Beschädigungen oder Einbrüche durch nicht verschlossene Fenster entstehen. Bei längerer Abwesenheit sollten Fenster geschlossen bleiben, um das Risiko von Schäden zu minimieren.
**4. Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen**
4.1. Der Mieter hat Zugang zu den gemeinsam genutzten Einrichtungen wie Küche, Badezimmer und Flur. Diese Einrichtungen sind ebenfalls sauber zu halten.
4.2. Nach der Benutzung der Küche oder des Badezimmers sind diese wieder ordentlich und sauber zu hinterlassen. Geräte und Utensilien sind nach Gebrauch zu reinigen.
4.3. In der Wohnung befindet sich eine Waschmaschine zur gemeinschaftlichen Nutzung. Diese ist sorgsam zu bedienen, und nach der Nutzung sind alle benutzten Utensilien zu reinigen.
4.4. Waschbare Wäsche darf **nicht in der Wohnung** getrocknet werden. Der Mieter ist verpflichtet, gewaschene Wäsche auf dem Balkon oder im Außenbereich zu trocknen.
**5. Besuch und Gäste**
5.1. Besucher dürfen das Mietobjekt nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters betreten. Der Mieter ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich.
5.2. Eine Übernachtung von Besuchern ist grundsätzlich nicht gestattet.
**6. Ruhezeiten und Lärmschutz**
6.1. Die allgemeinen Ruhezeiten sind von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeiten ist auf Ruhe und Ordnung zu achten.
6.2. Lärmintensive Tätigkeiten, insbesondere laute Musik, lautes Telefonieren oder das Verwenden von Geräten, die Lärm erzeugen, sind in diesen Zeiten zu vermeiden.
**7. Brandschutz und Sicherheit**
7.1. Das Abstellen von brennbaren Materialien oder Gegenständen, die eine Brandgefahr darstellen könnten, ist nicht gestattet.
7.2. Der Mieter verpflichtet sich, die Brandschutzvorkehrungen und die Sicherheitsvorschriften des Hauses zu beachten und den Vermieter sofort zu informieren, wenn Sicherheitsmängel auftreten. 7.3 Das Grillen ist auf den Balkonen nicht gestattet. Das Lagern von leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück untersagt.
7.4 Aus Sicherheitserwägungen sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr geschlossen zu halten. Fluchtwege (Haus-, Hofeingänge, Treppen und Flure) sind grundsätzlich von Gegenständen freizuhalten. Vor dem Verlassen der Wohnung sind alle elektrischen Geräte und Lichter auszuschalten sowie Türen und Fenster zu verschließen.
7.5 Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände und Garderobe des Mieters.
**8. Haftung**
8.1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verluste oder Schäden von persönlichen Gegenständen des Mieters, die im Zimmer oder in den Gemeinschaftsräumen abgestellt werden. 8.2. Der Mieter haftet für Schäden, die durch seine eigenen Handlungen oder die seiner Gäste an der Wohnungseinrichtung, den gemeinsamen Bereichen oder am Gebäude entstehen.
**9. Schließung und Schlüssel**
9.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnungstür bei Verlassen stets zu verschließen.
9.2. Der Mieter erhält einen Schlüssel für das Zimmer sowie ggf. einen Schlüssel für Gemeinschaftsräume. Die Schlüssel sind sorgfältig zu verwahren. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter die Kosten für eine Schlüsselersatzbeschaffung zu tragen.
**10. Auszug**
10.1. Der Mieter hat das Zimmer bei Vertragsende des Mietverhältnisses vollständig geräumt und in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
10.2. Der Mieter verpflichtet sich, alle eigenen Gegenstände zu entfernen und den Müll zu entsorgen.
10.3. Bei Auszug ist das Zimmer zu besenrein zu hinterlassen. Etwaige Schäden oder Reparaturbedarfe sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
**11. Schlussbestimmungen**
11.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Hausordnung bedürfen der Schriftform.
11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Hausordnung unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3. Diese Hausordnung tritt mit Übermittlung der Hausordnung an den Mieter durch den Vermieter in Kraft.
Impressum.
Andreas Gettinger
Laurentiusstraße 19
59929 Brilon
Kontakt:
Tel: +49 176 81220398